Buchtipps - Sachbuch
Volker Basterts Kolumnen
Der Paderborner Steuerberater Volker Bastert hat zu seinem 25jährigen Jubiläum einige seiner monatlichen Mandantenrundschreiben in diesem kleinen Band zusammengefasst. Humorvoll, klar und leicht verständlich klärt er über Neuigkeiten aus Gesetz und Rechtsprechung auf. Selbstständige finden in diesem Büchlein unzählige Tipps und Möglichkeiten, Steuern zu sparen.
Das ideale Geschenk für alle Steuerberater und Sparfüchse mit Humor!
Hier ein kleiner Auschnitt: (Mandantenrundschreiben vom April 2008)
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandantinnen und Mandanten,
man muß den Berliner Finanzministerialen lassen, das sind schon recht gerissene Hunde. Nicht nur, daß sie über den Ankauf einer gewissen Liechtensteiner DVD für ca. 5 Millionen gerade dabei sind, eine Traumrendite von 300 Mio. Euro zu erzielen. Nein, viele gemeine Dinge tun sie zunächst recht unbemerkt.
So etwa die Streichung der Absetzbarkeit des Arbeitswegunfalls. In einer Art Salami-Taktik waren vorher eine ganze Reihe von bislang als Werbungskosten anerkannten, typischen Arbeitnehmer-Werbungskosten einkassiert worden. Durch eine Gesetzesänderung ab 2001 beispielsweise der Verlust eines beruflich genutzten Fahrzeugs durch Diebstahl. 2006 hat der Gesetzgeber beim Griff nach den ersten 20 Kilometern Arbeitsweg auch gleich noch mit einem Rundschlag Arbeitswegunfälle und Parkgebühren vor dem Betrieb weggeholzt. All das sei nun mit der Entfernungspauschale abgegolten, so neuerdings das Gesetz. "Aus Vereinfachungsgründen" - wer's glaubt, dem kann ich gern mehrere Dutzend anderer Stellen im Gesetz zeigen, die man bewußt schwierig läßt, weil sie heftig Steuern einbringen.
Vermutlich hat man den Lehrern und Pfarrern ihre Arbeitszimmer auch aus Vereinfachungsgründen unter den Füßen weggezogen.
Als Nichtjurist ist mir anläßlich solcher Vereinfachungen der Wert unserer Gerichte bewußt geworden. Ich gebe zu, Richter bisweilen beneidet zu haben
- gute Besoldung, tragbare Belastung mit Arbeit und ein hohes öffentliches Ansehen. Wogegen sich das Ansehen meines Berufsstands in Grenzen hält.
Steuerberater balancieren doch nur am Rande der Legalität, denken einige.
Helfen mit, daß der Kaiser nicht so ganz kriegt, was des Kaisers sein sollte.
Unsere obersten Finanzrichter in Sybille Baumgarts bayrischer Heimatstadt haben die Sache mit den ersten 20 Kilometern bei der Entfernungspauschale nach Karlsruhe zum Verfassungsgericht verwiesen. Sie meinen, die von Steinbrück, Steinmeier und Konsorten 'Werkstorprinzip' genannte neue Denke verstoße gegen den Grundsatz, daß der Staat sich nur an dem Geld durch Steuern beteiligen dürfe, das einem netto überbleibt ('Nettoprinzip'). Die Stones dagegen behaupten, das berufliche finge erst beim Betreten des Firmengeländes an. Alles vorher, Fahren, Parken, Unfälle, seien im Grunde Privatsache so wie Essen oder Wohnen, und wenn der Gesetzgeber ab dem 21.
Kilometer Entfernung dem Arbeitnehmer eine Pauschale zubillige, dann sei das eine besondere Nettigkeit gegenüber den Fernpendlern, die es zugegeben schwer hätten.
Alle Fachleute - und man hört das auch aus Finanzamtskreisen - sind vorsichtig optimistisch, daß die Karlsruher das Werkstorprinzip für Quatsch halten und wieder mit Helmut Kohl sagen, entscheidend ist doch, was hinten rauskommt. Deshalb werden auch Steuerbescheide für 2007 bereits mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen. Sie brauchen also, wenn Sie meinen, daß Ihnen die Arbeitswegpauschale etwas gebracht hätte, keinen Einspruch einzulegen, behaupten die vom Finanzamt.
Sicherlich möchte man durch diese öffentlich gestreute Beruhigung nur vermeiden, daß die Bearbeiterinnen der Behörde vor lauter Einsprüchen das Linoleum auf den Schreibtischoberflächen nicht mehr erkennen können. Mein Kollege Dirk Oetelshofen sagt, eigentlich sei doch ein Einspruch angebracht, wenn man wirklich gewissenhaft arbeiten wolle (wollen wir ja ständig). Es könnte nämlich sein, daß die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber eine völlige Wiederzulassung der Abziehbarkeit sämtlicher Kosten aufbrummen, also auch der Monatskarten für's Parken vorm Betrieb, des vor der Firma geklauten Motorrollers und des besagten Unfalls auf dem Weg zurück nach Hause. Der Vorläufigkeitsvermerk der Finanzbeamten beschränkt sich jedoch listigerweise nur auf die nackte 20-Kilometer-Streichung, nicht etwa den ganzen veränderten Paragraphen 9 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes.
Ist doch irgendwie nicht fair, meine ich. Hätte man doch großzügiger sein können, wo demnächst 300 Mio. mehr in der Kasse sein könnten. Aber man will gnadenlos den kleinen Einzelfallkram weghauen. Alle diese lieb gewordenen kleinen Absetzbarkeiten.
Letzten Endes rückt man damit auch den kleinen Steuerberatern zu Leibe.
Bisher waren die stets dafür gut, komplizierte Neuregelungen den Mandanten zu erklären. Die wandten sich hilfesuchend an die Experten, und diese bekamen ein Honorar, was die reinen Einkommensteuer-Mandanten, zumal die kleineren, in Gedanken mit der erwarteten Steuererstattung saldierten. "Aus Vereinfachungsgründen" wurden und werden nun eine ganze Reihe von Dingen gestrichen - ein großer Teil der Steuerberaterkosten ist keine Sonderausgabe mehr, ein Arbeitszimmer nur noch in bestimmten Fällen Betriebsausgabe. Immer häufiger wird also der Steuerbürger verwundert feststellen, na, mit dem Steuerberater, das hat sich aber auch nicht besonders gelohnt. 500 Euro bezahlen müssen, 497,65 Euro erstattet bekommen. Nächstes Jahr lasse ich das lieber. Mein Kollege hat sich dieses Elster-Programm heruntergeladen, und wenn der mir zeigt, wie es geht, dann kriege ich vielleicht nur 200 Euro wieder, stehe mich aber doch besser damit.
Die Stones reiben sich die Hände. Das wollen die nämlich. Die Sache mit den Steuern soll massenhaft und automatisiert laufen. Wer verstehen will, was geht und was nicht, soll dafür sich Rat einkaufen, aber dessen Kosten selbst aufbringen - aus versteuertem Geld, so wie man sich ein Eis gönnt.
Dann kann die Verwaltung massenhaft Personal aus den Veranlagungsbezirken abziehen und in den Bereich Betriebsprüfung stecken.
Sehe ich zu schwarz? Wie sehen Sie das? Bitte, wenn Sie ein bißchen Zeit aufbringen können, schreiben Sie mir gern Ihre Meinung dazu.
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Prof. Dr. Joachim Freimuth verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Industrie und als Berater und ist Professor für Führung und Organisationspsychologie. Prof. Dr. Freimuth lebt in Achim.
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